Arbeitsrecht

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Von A wie Abmahnung
bis Z wie Zeugnis

Vertragsrecht

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Sämtliche Rechtsnormen
zur Vertragsregelung

FAQ

In einer Erstberatung wird der Sachverhalt bei uns umfassend besprochen und geprüft. Alle Fragen werden erörtert. Dies beinhaltet auch die Prüfung von E-Mails, Dokumenten und sonstigen Unterlagen. Die Höhe der Kosten für eine Erstberatung orientiert sich an deren Umfang und beträgt in der Regel 190,00 € nebst Umsatzsteuer. Sollte es nach der Erstberatung zu irgendeiner anwaltlichen Tätigkeit kommen, werden die Kosten der Erstberatung voll angerechnet. In diesem Fall würde Sie die Erstberatung also nichts zusätzlich kosten.